Eine Praxisabgabe oder -übernahme hat neben kaufrechtlichen Apekten immer auch Berührungspunkte mit einer Vielzahl anderer Rechtsbereiche, bspw. mit mietrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Praxismietvertrag oder arbeitsrechtlichen Problemkreisen. Dabei kommt auch dem Zulassungsrecht eine besondere Bedeutung zu.Aktuelles: |